Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Onvero UG (haftungsbeschränkt), Lüdmoor 35 A, 22175 Hamburg (nachfolgend "Onvero" oder "wir") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Infrastruktur, Webentwicklung, Automatisierung und verwandte digitale Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit Onvero ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote auf der Website und in Präsentationen sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen keine bindenden Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch ein individuelles Angebot von Onvero und dessen Annahme durch den Kunden, oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Projektvertrags bzw. einer Auftragsbestätigung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag. Onvero erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Entwicklung und Bereitstellung von KI-gestützten Websites
- Einrichtung und Integration von KI-Chatbots und AI-Assistenten
- Workflow-Automatisierung und Prozessoptimierung
- Entwicklung von Micro AI Apps und Custom-AI-Lösungen
- Beratung im Bereich KI-Infrastruktur für Unternehmen
(2) Onvero ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Onvero bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, schuldet Onvero eine Dienstleistung und kein bestimmtes Werk oder Ergebnis. Dies gilt insbesondere für KI-basierte Lösungen, deren Ergebnisse technologiebedingt variieren können.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Onvero alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für die Dauer des Projekts zur Entscheidungsfindung befugt ist.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von Onvero. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, SaaS-Lösungen) erfolgt die Abrechnung im Voraus zum vereinbarten Intervall.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Onvero berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Nach vollständiger Bezahlung räumt Onvero dem Kunden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(2) Rechte an von Onvero eingesetzter Standardsoftware, Frameworks, Bibliotheken und KI-Modellen Dritter verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält insoweit nur ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.
(3) Onvero behält das Recht, allgemeine Methoden, Techniken und Erfahrungen, die im Rahmen der Leistungserbringung gewonnen werden, für andere Projekte zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange und soweit die vertraulichen Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind.
§ 8 Haftung
(1) Onvero haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Onvero nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Da KI-basierte Systeme auf statistischen Modellen basieren, kann Onvero keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit von KI-generierten Inhalten oder Ergebnissen übernehmen. Der Kunde ist für die Überprüfung und Freigabe von KI-Ergebnissen vor deren Verwendung selbst verantwortlich.
§ 9 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Onvero bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(2) Für Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern oder vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht werden, übernimmt Onvero keine Haftung.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Hosting, Wartung, SaaS) können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag eine andere Laufzeit vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend verletzt.
§ 11 Datenschutz
(1) Onvero verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit Onvero im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Onvero behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt.
Stand: April 2026 | Onvero UG (haftungsbeschränkt)